ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INSPEKTIONS- UND ANALYTIKLEISTUNGEN
1. ALLGEMEINES
(a) Soweit ausdrücklich nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, unterliegen alle Angebote oder Dienstleistungen und alle sich daraus ergebenden vertraglichen Beziehungen zwischen der helios lubeoil® KG, HLAS oilanalysis.eu (jede nachfolgend für sich: „Gesellschaft“) und dem Kunden (nachfolgend: „vertragliche Beziehungen“) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Inspektions- und Analytikleistungen (nachfolgend: „AGB“).
(b) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, von der sie den Auftrag erhalten hat („Kunde“).
(c) Die gemäß dieser AGB zwischen dem Kunden und der Gesellschaft hiermit vereinbarte Schriftform für die Erstellung und Übermittlung von Dokumenten im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen (u.a. für Angebote, Annahme, Nebenabrede, Nachträge) ist auch dann gewahrt, wenn dies auf elektronischem Weg erfolgt. Es reicht insofern die Übermittlung via Internet per unverschlüsselter E-Mail oder sonstiger digitaler Übertragungsmöglichkeiten (z.B. via Kundenschnittstelle, Internetportal etc.) oder per Fax aus.
(d) Der Kunde akzeptiert, dass via Internet unverschlüsselt versendete Nachrichten mit oder ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können, dass herkömmliche E-Mails nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind und die Gesellschaft deshalb für die Vertraulichkeit und Unversehrtheit von E-Mails, die den Verantwortungsbereich der Gesellschaft verlassen haben, keinerlei Haftung übernimmt. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit während der Übertragung via Internet und auch nicht für die Datensicherheit, wenn sie in der Hoheit des Kunden sind. Hierunter fallen auch im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Daten auftretende Schadsoftware und hieraus resultierende mögliche Schäden beim Kunden.
(e) Sofern die Gesellschaft vom Kunden keine gegenteiligen schriftlichen Anweisungen vor der Auftragsdurchführung erhält, sind keine anderen Personen als der Kunde selbst berechtigt, der Gesellschaft Anweisungen, insbesondere hinsichtlich des Auftragsumfangs oder der Vergabe von Prüfberichten oder Gutachten (nachfolgend: „Untersuchungsberichte“), zu erteilen. Der Kunde ermächtigt hiermit unwiderruflich die Gesellschaft, Untersuchungsberichte an Dritte weiter zu reichen, wenn vom Kunden verlangt oder sofern sich dies nach Ermessen der Gesellschaft aus den Umständen, dem Handelsbrauch, der Verkehrssitte oder der Praxis ergibt.
(f) Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sowie mündliche Nebenabreden werden nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Gesellschaft verbindlich.
(g) Die Gesellschaft darf die vertragliche Beziehung auf ein mit ihr im Sinne der §§ 15ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen und der Kunde stimmt der Übertragung bei Abschluss der vertraglichen Beziehungen hiermit zu. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die in Ziffer 1 (a) genannten Unternehmen.
2. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
(a) Die Gesellschaft wird ihre Dienstleistungen gemäß Absprache mit der erforderlichen Sorgfalt nach den spezifischen Anweisungen des Kunden erbringen. Bei Fehlen von Anweisungen gilt Folgendes:
(i) die Bestimmungen des Auftragsformulars oder das Standardspezifikationsblatt der Gesellschaft; und/oder;
(ii) die einschlägigen regulatorischen Vorgaben, Handelsbräuche, Usancen oder Praktiken; und/oder;
(iii) solche Verfahren, die die Gesellschaft aus technischen, betriebsorganisatorischen und/ oder wirtschaftlichen Gründen für geeignet erachtet.
(b) Alle Angaben in den Untersuchungsberichten werden abgeleitet aus den Ergebnissen der Inspektions- oder Analyseverfahren, die in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden angewendet wurden, und/oder aus der Bewertung derartiger Ergebnisse auf Grundlage der bestehenden technischen Standards, Handelsbräuche oder -praktiken, oder anderer Umstände, die nach Auffassung der Gesellschaft beachtet werden müssen.
(c) Untersuchungsberichte der Gesellschaft, die die Prüfung von Proben zum Gegenstand haben, nehmen ausschließlich Stellung zu diesen Proben und treffen keine Aussagen über den Rest der Lieferung/Partie, aus der die Proben entnommen worden sind. Als Proben im Sinne dieser AGB gelten auch Rückstellmuster.
(d) Falls die Gesellschaft auf Wunsch des Kunden Interventionen Dritter zu bezeugen hat, erkennt der Kunde an, dass sich die Verantwortung der Gesellschaft lediglich darauf beschränkt, im Zeitpunkt der Intervention anwesend zu sein und die Ergebnisse zu übermitteln oder den Eintritt der Intervention zu bestätigen. Die Gesellschaft ist nicht für den Zustand oder die Eichung der von dem Dritten verwendeten Apparate, Instrumente oder Messgeräte sowie angewandten Analysemethoden oder der Qualifikation, der Handlungen oder Unterlassungen der Mitarbeiter des Dritten sowie seiner Analyseergebnisse verantwortlich.
(e) Untersuchungsberichte der Gesellschaft geben ausschließlich die im Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Tatsachen im Rahmen der vom Kunden vorgegebenen spezifischen Anweisungen oder, bei deren Fehlen, im Rahmen der in Ziffer 2 (a) bestimmten Prüfparameter, wieder. Der unterzeichnete Untersuchungsbericht (manuell oder elektronisch signiert) ist das allein rechtlich verbindliche Dokument (vgl. Ziffer 2 (f). Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, auf Werte oder Tatsachen hinzuweisen oder über diese zu berichten, die außerhalb der vom Kunden vorgegebenen spezifischen Anweisungen bzw. der alternativen Prüfparameter gemäß Ziffer 2 (a) liegen.
(f) Die Gesellschaft stellt den Untersuchungsbericht in Abstimmung mit dem Kunden in digitaler Form oder/und in Papierform zur Verfügung. Bei Fehlen einer entsprechenden Abstimmung steht es der Gesellschaft frei, den Untersuchungsbericht nach eigener Wahl dem Kunden entweder in digitaler oder in Papierform zur Verfügung zu stellen. Der in Papierform übermittelte Untersuchungsbericht ist ein Original. Wenn der Untersuchungsbericht in digitaler Form übermittelt wird, ist er im Sinne der Art. 3 und 17 b UCP 600/ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, ICC Fassung 2007) ebenfalls als Original zu betrachten. Wird der Untersuchungsbericht digital übermittelt, übernimmt HELIOS LUBEOIL keine Verantwortung dafür, dass die digitale Form für die Zwecke des Kunden ausreicht. Wenn der Untersuchungsbericht dem Kunden in digitaler Form übermittelt wird, erfolgt dies in einem digital signierten PDF-Format. Der Kunde kann die Authentifizierung des Untersuchungsberichtes im Dokument selber vornehmen. Wenn der Untersuchungsbericht über helios HLAS Anwendungen erzeugt und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, kann die Authentifizierung über helios HLAS Anwendungen erfolgen. Die Übermittlung des digitalen Untersuchungsberichtes erfolgt via Internet per unverschlüsselter E-Mail oder sonstiger digitaler Übertragungsmöglichkeiten (z.B. via Kundenschnittstelle, Internetportal etc.).
(g) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Dienstleistungen ganz oder teilweise einem Subunternehmer zu übertragen. Sie darf alle für die Erfüllung der übertragenen Dienstleistungen erforderlichen Informationen dem Subunternehmer offenlegen.
(h) Sofern die Gesellschaft Dokumente hinsichtlich Auftragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Dritter oder Dokumente Dritter erhält, wie z.B. Kopien von Kaufverträgen, Kreditbriefen, Konnossementen etc., werden diese lediglich als Informationen gewertet, ohne den Aufgabenbereich oder die vereinbarten Verpflichtungen der Gesellschaft zu erweitern oder einzuschränken.
(i) Die Gesellschaft tritt durch die Erfüllung ihrer Dienstleistungen nicht in die Position des Kunden oder eines Dritten ein. Der der Dienstleistung zugrundeliegende Vertrag lässt etwaige Vertragsverhältnisse des Kunden zu Dritten unberührt.
(j) Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben, sofern nicht eine Abholung durch die Gesellschaft vereinbart wird. Bei Versand durch den Kunden muss das Probenmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung etwaiger von der Gesellschaft erteilter Anweisungen verpackt sein.
(k) Alle anfallenden Proben werden für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten verwahrt, sofern die Natur der Proben nicht eine kürzere Verwahrungsdauer gebietet oder es eine abweichende schriftliche Vereinbarung der Parteien über eine längere Verwahrungsdauer (z.B. wegen gesetzlicher oder sonstiger Vorgaben) gibt. Für Proben, die länger als 3 Monate verwahrt werden, hat der Kunde die vereinbarten Lagerkosten zu übernehmen. Nach Ablauf der Verwahrungsdauer werden die Proben auf Kosten des Kunden entsorgt oder sofern eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden besteht, an den Kunden auf dessen Kosten und Gefahr zurückgesendet.
3. BEARBEITUNGSZEITEN
(a) Die Gesellschaft erbringt die Dienstleistungen innerhalb marktüblicher Fristen. Termine und Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie von der Gesellschaft vorher schriftlich bestätigt werden.
(b) Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Proben sowie die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach Ziffer 4 voraus.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde wird:
(a) sicherstellen, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Instruktionen und Unterlagen rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung) der Gesellschaft überlassen werden;
(b) den Vertretern der Gesellschaft oder der Subunternehmer zu allen Räumlichkeiten Zutritt gewähren, in denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen, sowie alle notwendigen Schritte zur Beseitigung oder Behebung jedweder Behinderungen oder Unterbrechungen bei der Ausführung der geforderten Dienstleistungen ergreifen;
(c) sofern verlangt, Geräte und Hilfspersonen zur Unterstützung der Gesellschaft bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellen;
(d) alle notwendigen Maßnahmen für die physische und rechtliche Sicherheit der Arbeitsbedingungen, Orte und Einrichtungen in seinem Verantwortungsbereich während der Durchführung der Dienstleistungen in alleiniger Verantwortung sicherstellen;
(e) die Gesellschaft im Voraus über alle bekannten Risiken oder Gefahren – HELIOS LUBEOIL-Gruppe Deutschland/Legal, Compliance & Insurance/Stand 26.04.2019 Seite 2 von 5 gleich ob gegenwärtig oder potentiell – die mit dem Auftrag, einer Probe oder Untersuchung verbunden sind, z.B. Vorhandensein oder Möglichkeit von Strahlung, toxischer, schädlicher oder explosiver Bestandteile oder Materialien sowie Umweltverschmutzung oder Gifte, benachrichtigen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind;
(f) all seine Rechte geltend machen und all seine Verpflichtungen erfüllen, die ihm aus Vertrag oder Gesetz gegenüber Dritten zustehen.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(a) Bei fehlender Preisvereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach den gültigen Preislisten der Gesellschaft (die Gegenstand von Anpassungen sein können). Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gesellschaft kann Kosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung stellen.
(b) Der Kunde hat innerhalb von 14Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb der eventuell auf der Rechnung angegebenen Frist alle ordnungsgemäß berechneten Entgelte an die Gesellschaft zu zahlen. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug. Ist der Kunde Unternehmer, werden ab Verzugsbeginn Zinsen i.H.v. 9 % über dem Basiszinssatz berechnet.
(c) Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(d) Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Forderungsbeitreibung entstehenden Kosten, so z.B. Inkasso und Anwaltsgebühren, zu tragen.
(e) Bei unvorhergesehenen Hindernissen oder Zusatzkosten bei Erbringung der Dienstleistungen bemüht sich die Gesellschaft, den Kunden zu informieren; sie ist zudem berechtigt, den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
f) Ist die Gesellschaft aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen gehindert (inkl. bei Verletzung der in Ziffer 4 bestimmten Pflichten des Kunden), darf die Gesellschaft, folgende Zahlungen vom Kunden verlangen:
(i) den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, welche der Gesellschaft entstanden sind; und
(ii) den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen entspricht.
6. STEUERKLAUSEL INTERNATIONALE DIENSTLEISTUNGEN
(a) Diese Klausel findet nur dann Anwendung, wenn entweder der Kunde und/oder der Subunternehmer der Gesellschaft seinen Sitz außerhalb von Deutschland hat.
(b) Alle Preise und Kosten für Dienstleistungen, die von der Gesellschaft oder einem im Sinne der §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen oder einem Subunternehmer erbracht werden, enthalten keine Steuern. Hierunter fallen u.a. Mehrwertsteuern oder gleichwertige Abgaben, Steuern insbesondere Einfuhrzölle, Lizenzen, Genehmigungen, Stempelgebühren, Nebenkosten oder Quellensteuern. Sie enthalten auch keine sich darauf beziehende Verbindlichkeiten (insgesamt „Steuern“), die dem Kunden nach geltendem nationalem Recht berechnet werden.
(c) Jegliche durch den Kunden geleistete Zahlung ist frei von und ohne Einbehalt oder Abzug von allen Steuern zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn ein solcher Einbehalt oder Abzug auf Grund geltenden Rechts bzw. geltender Doppelbesteuerungsabkommen verlangt wird. Der Kunde stellt der Gesellschaft unverzüglich Nachweise für eine derartige Zahlung sowie Kopien aller Dokumente zur Verfügung, die bei jeder derartigen Zahlung vorgelegt werden.
(d) Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften um eine Rückvergütung der Abzugsbeträge oder Erstattung der jeweiligen Steuer. Sie unterstützen sich gegenseitig bei ihren Verpflichtungen in dieser Hinsicht. Zurückgezahlte Steuern werden entsprechend den zustehenden Beträgen erstattet.
7. EINSTELLUNG ODER BEENDIGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
Die Gesellschaft ist berechtigt, sofort und ohne eigene Haftung die Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, ganz zu beenden oder den Vertrag fristlos zu kündigen bei:
(a) Nichterfüllung der sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden Pflichten durch den Kunden, der trotz entsprechender Abmahnung nicht binnen 10-tägiger Frist abgeholfen wird; und/oder
(b) Zahlungseinstellung oder Vereinbarung zur Abwendung einer Insolvenz, bei bereits fälligen, mehrfach angemahnten Zahlungen des Kunden, Einstellung des Geschäftsbetriebes oder Zwangsverwaltung auf Seiten des Kunden.
8. HAFTUNG
(a) Die Gesellschaft ist weder Versicherer noch Garantiegeber und lehnt die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung ab.
(b) Untersuchungsberichte werden auf Grundlage der vom Kunden oder in seinem Auftrag überlassenen Informationen, Dokumente und/oder Proben erstellt und dienen ausschließlich dem Nutzen des Kunden.
Der Kunde hat in eigener Verantwortung die erforderlichen Schlüsse hieraus zu ziehen. Weder die Gesellschaft noch ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Subunternehmer sind gegenüber dem Kunden oder Dritten verantwortlich für jede Art von Handlungen, welche auf Grundlage von solchen Untersuchungsberichten getroffen oder unterlassen worden sind. Beruhen die Prüfungen auf vom Kunden übermittelten unklaren, falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen, besteht ebenfalls keine Haftung.
(c) Die Gesellschaft haftet nicht für verspätet, teilweise oder vollständig nicht erbrachte Dienstleistungen, sofern dies direkt oder indirekt von Ereignissen herrührt, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen (z.B. bei Verletzung der in Ziffer 4 bestimmten Pflichten des Kunden oder in Fällen höherer Gewalt oder starken Seuchen, Epidemien oder ähnliche).
(d) Die Gesellschaft haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung der Gesellschaft aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
(e) Die Haftung der Gesellschaft gemäß vorstehender lit (d) ist jedoch pro Schadensfall begrenzt auf den Betrag der Leistung/Rechnung Gesamtbetrag. Für indirekte oder Folgeschäden haftet die Gesellschaft nur, sofern und soweit derartige Schäden vertragstypisch sind und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
(f) Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 8 gelten nicht für Schäden, soweit sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Gesellschaft die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Pflichtverletzung der Gesellschaft im Sinne dieser Ziffer 8 steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
9. FRISTEN
(a) Im Falle von Schadensersatzansprüchen hat der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung der schadensbegründenden Umstände dies schriftlich gegenüber der Gesellschaft anzuzeigen.
(b) In jedem Fall verjähren Schadensersatzansprüche der Parteien aus Pflichtverletzungen der jeweils anderen Partei nach 24 Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
10. GEHEIMHALTUNG
Der Kunde und die Gesellschaft verpflichten sich, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen von der jeweils anderen Partei erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und nicht unberechtigt für eigene Zwecke zu nutzen. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhaltene Informationen werden von der Gesellschaft vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder sie waren der Gesellschaft bereits bekannt oder sie sind ihr von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben worden. Dritte i.S. dieser Ziffer 10 sind keine verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG und keine Subunternehmer.
11. GEISTIGES EIGENTUM UND EINRÄUMUNG
VON NUTZUNGSRECHTEN
(a) Die Gesellschaft behält sich an den im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen gewonnenen Daten und an den erstellten Untersuchungsberichten sämtliche Rechte vor.
(b) Der Kunde darf die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen gefertigten Untersuchungsberichte mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Dem Kunden ist jedoch nicht gestattet, die Untersuchungsberichte zu verändern, zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden. Eine Weitergabe von Untersuchungsberichten an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist zulässig, sofern und soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Jede – auch auszugsweise – Veröffentlichung oder Wiedergabe der Untersuchungsberichte, insbesondere über das Internet oder zu Werbezwecken, sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Gesellschaft zulässig.
(c) Die Gesellschaft behält sich ihre Rechte an sämtlichen Prüfmethoden und/oder -verfahren sowie an sämtlichen Geräten oder Ausstattungen vor, die sie selbst entwickelt oder allgemein verwendet, es sei denn, diese wurden im Rahmen der Erbringung der Arbeitsergebnisse gemäß schriftlicher Vereinbarung ausschließlich für den Kunden entwickelt.
12. DATENSCHUTZ
Bei der Leistungserbringung können die Gesellschaft und der Kunde wechselseitig Zugriff auf die personenbezogenen Daten der anderen Partei erlangen. Die Parteien verarbeiten die personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in eigener Verantwortung. Eine weitergehende Verarbeitung, die eine Zweckänderung darstellt, ist untersagt. Die Gesellschaft und der Kunde müssen (i) die personenbezogenen Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DS-GVO) und anderer gesetzlichen Verpflichtungen verarbeiten sowie (ii) die Informationspflichten der Artikel 13 ff. DS-GVO erfüllen. Die Gesellschaft stellt dem Kunden hierfür die Datenschutzinformation für Kunden, die unter https://schmierstoffe.kaufen/de/content/15-dsgvo abrufbar ist, zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, seine im Rahmen des Vertragsverhältnisses tätigen Mitarbeiter hierüber zu unterrichten und ihnen die Datenschutzinformation für Kunden zugänglich zu machen.
13. VERSCHIEDENES
(a) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt oder beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
(b) Während der Erbringung der Dienstleistungen und für die anschließende Zeit von einem Jahr ist es dem Kunden nicht gestattet, direkt oder indirekt Mitarbeiter der Gesellschaft abzuwerben, hierzu zu ermutigen oder dies mittels von Angeboten zu versuchen.
(c) Die Nutzung der Firma und/oder eingetragener Marken der Gesellschaft zu Werbezwecken gleich welcher Art ist nicht gestattet, sofern keine vorherige schriftliche Einwilligung von der Gesellschaft erteilt wurde.
(d) Die Gesellschaft darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden als Referenz nennen. Der Kunde kann der Verwendung innerhalb von vier (4) Wochen nach Begründung der vertraglichen Beziehungen schriftlich widersprechen.
14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND,
STREITBEILEGUNG
Alle Streitigkeiten, die sich aus den vertraglichen Beziehungen unter Bezugnahme auf diese AGB ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche dieser Streitigkeiten ist Hamburg. Die Gesellschaft kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.