Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ©helios lubeoil®

1. Allgemeines
a) Diese "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen der Helios lubeoil an den jeweiligen Kunden. Sie liegen nach Ihrer Einbeziehung auch allen künftigen Geschäften zugrunde, selbst wenn keine ausdrückliche Bezugnahme erfolgt.
b) Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind unbeachtlich, ohne daß es eines ausdrücklichen Widerspruches durch Helios lubeoil bedarf.
c) Der Kunde stimmt mit seiner Bestellung zu, daß seine personen- und gesellschaftsbezogenen Daten gemäß § 14 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert werden.

2. Angebot, Bestellung und Nebenabreden
a) Die Angebote Helios lubeoils sind grundsätzlich freibleibend. Bestellungen gelten von ihr erst als angenommen, wenn sie von Helios lubeoil schriftlich bestätigt werden.
b)Sämtliche Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Helios lubeoil. Auch die Änderung des bzw. der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform. Die Außendienstmitarbeiter der Helios lubeoil sind zu Vertragabschlüssen, insbesondere Aufnahme von Bestellungen, Nebenabreden, Vertragsänderungen und zum Inkasso nur mit schriftlicher Vollmacht der Helios lubeoil befugt.
c) Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden. Diese gilt als angenommen, wenn sie durch Helios lubeoil schriftlich bestätigt wird oder Lieferung erfolgt. Erfolgt die Lieferung sofort ohne besondere Auftragsbestätigung, so gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.

d) Auftrag auf Rechnung werden unter Vorbehalt der positiven Wirtschafts-Finanzauskunft angenommen, wir nutzen die üblichen nationalen und internationalen Auskunfteien. Gern nutzen Sie die Zahlung per Kreditkarte.

3. Rücktritt durch Kunden
Tritt der Kunde ohne berechtigenden Grund von seiner Bestellung zurück bzw. nimmt er die Lieferung nicht ab, so ist Helios lubeoil berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und zwar, nach Wahl der Firma Helios lubeoil, Ersatz des entstanden Schadens oder - ohne Nachweis eines Schadens - 10 % des vereinbarten Preises.
b) Dem Kunden ist gestattet den Nachweis zu erbringen, das Helios lubeoil ein Schaden entstanden ist, der unterhalb der geltend gemachten Pauschale liegt.

4. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
a) Die angebotenen Preise sind freibleibend. Ist für die zu liefernde Ware kein bestimmter Preis vereinbart, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis der Firma Helios lubeoil. Alle Preise verstehen sich netto ab Abnahme- bzw. Auslieferungsstelle. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, sind die Lieferkosten mit dem Kaufpreis abgegolten, wenn ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde.
Die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer wird zusätzlich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes durch den Gesetzgeber werden an den Kunden weitergegeben.
b) Wird die bestellte Ware nach Vertragsschluss und/oder Lieferung mit zusätzlichen Steuern, Zöllen oder sonstigen öffentlichen Abgaben belegt oder erhöhen sich während des Lieferzeitraums die mit dem Kaufpreis abgegoltenen Nebenkosten, wie insbesondere Frachten, Umschlagtarife, Kosten für Verladung und Versand, so ist Helios lubeoil berechtigt, die nachgewiesenen Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Gleiches gilt, wenn höhere Gewalt oder Ereignisse und Umstände dieser in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  genannten Art zur Erhöhung der Gestehungs- und Beschaffungskosten führen. Lehnt der Kunde nach Anzeige der Preiserhöhung die Übernahme der Kosten ab, so ist Helios lubeoil zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Helios lubeoil ausgeschlossen.
c) Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang beim Kunden bzw. am Fälligkeitstage ohne Abzug auf ein von Helios lubeoil bezeichnetes Bankkonto oder an eine von Helios lubeoil zum Inkasso bevollmächtigte Person zu leisten. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an welchem Helios lubeoil über den Zahlungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel nehmen wir nach unserem Ermessen nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt an. Helios lubeoil behält sich eine Ablehnung der vorgenannten Zahlungsmittel ausdrücklich vor. Eingehende Zahlungen in einer laufenden Kundenbeziehung werden wir gemäß §§ 366, 367 BGB verbuchen. Einer abweichenden Tilgungsbestimmung Ihrerseits widersprechen wir.
d)Einziehungs-, Diskont-, und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen. Auch die Weitergabe und die Prolongation von Wechseln gelten nicht als Erfüllung. Zahlungen bzw. Teilzahlungen des Kunden werden gem § 367 BGB verrechnet, ansonsten werden sie zunächst auf die älteste Forderung verrechnet.
e) Seine Zahlungsfähigkeit bestätigt der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Ergeben sich hiergegen späterhin begründete Bedenken, so kann Helios lubeoil die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.
Werden Zahlungen verspätet geleistet oder gerät der Kunde sonst mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so berechnet Helios lubeoil vom Tag der Fälligkeit an Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) in Höhe banküblicher Zinsen für nicht genehmigte Überziehung, mindestens aber in Höhe von 8,0 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank, soweit Mahnung erforderlich werden, vom Zeitpunkt des Verzugs neben den Mahnkosten Verzugszinsen in Höhe des Helios lubeoil entstandenen Zinsverlustes, mindestens jedoch in Höhe von 8,0 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank.
f) Zahlungen erfolgen in Euro. Mehrkosten, die durch Zahlungen in anderen Währungen erfolgen, trägt der Kunde. Helios lubeoil behält sich vor, die Entgegennahme von Zahlungen in anderer Währung abzulehnen.
g) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen und den Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt (Ziffer 13) nicht nach, werden der Helios lubeoil Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, gehen von ihm gegebene Wechsel oder Schecks zu Protest, wird über sein Vermögen ein Verfahren nach der Insolvenzordnung eingeleitet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit umlaufen oder Stundungen vereinbart wurden, sofern der Kunde nicht geeignete Sicherheiten nachgewiesen hat, so ist Helios lubeoil berechtigt, sofortige Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen, ohne dass damit Schadenersatzansprüche der Helios lubeoil wegen Nichterfüllung ausgeschlossen werden. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Kunde.

5. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber Ansprüchen der Helios lubeoil kann der Kunde nur Aufrechnung geltend machen, wenn die Gegenforderung von Helios lubeoil nicht bestritten wird oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

6. Lieferung und Abnahme
a) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich zwischen dem Kunden und Helios lubeoil vereinbart. Beruht die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf Ursachen der in Ziffer 7. genannten Art, so sind diese von Helios lubeoil nicht zu vertreten. In diesem Falle verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
 
b) Die Lieferung der Ware erfolgt ab Ladestelle Helios lubeoil  EXW CIA. Die Ware reist auf Rechnung und ab Übergabe der Ware an dritte Personen, wie beispielweise Spediteur, Frachtführer, etc. auf Gefahr des Kunden, unabhängig vom Ort der Versendung. Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, ob frachtfreie Lieferung bzw. Übernahme der Fracht Kosten durch Helios lubeoil vereinbart ist. Die Sach- und Preisgefahr geht auch dann ab Verlassen der Ware der Ladestelle auf den Kunden über, wenn die Lieferung auf dessen Wunsch mit firmeneigenen Fahrzeugen bzw. Emballagen Helios lubeoils transportiert wird.
c) Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.
d) Helios lubeoil bemüht sich, den Wünschen des Kunden bezüglich Beförderungsart und -weg Rechnung zu tragen, ohne das sie sich verpflichtet, den Wünschen stets Folge zu leisten. Die Firma übernimmt weiter keine Gewähr dafür, dass die Transportart die jeweils preisgünstigste Möglichkeit darstellt.
e) Abruf und Abnahme der Lieferung müssen zu vereinbarten Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum Ende des Monats der Auftragserteilung erfolgen. Teillieferungen sind immer zulässig. Bei Sukzessive-Lieferungen hat, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die Abnahme in gleichen Zeitabschnitten zu erfolgen.
f) Änderungswünsche des Kunden bezüglich der Lieferabrufe werden von Helios lubeoil nach Möglichkeit berücksichtigt, eine entsprechende Verpflichtung besteht jedoch nicht. Aus Änderungswünschen entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

7.Entschuldbarer Lieferverzug
Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Helios lubeoil trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte und die zum Verzug der Lieferungen führen, sind von Helios lubeoil nicht zu vertreten. Es kann sich bei den Hindernissen beispielweise um nicht vollständige oder rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohöl oder Fertigprodukten handeln, um Feuer, gesetzliche und behördliche Lieferbeschränkungen, Betriebsstörungen, Aussperrungen, Streiks, Transport- oder Lagerungsschwierigkeiten, die Helios lubeoil die Herstellung oder die  Lieferung der Ware erschweren oder vorübergehend ganz unmöglich machen, gleichgültig, ob die Hindernisse bei Helios lubeoil oder bei einem ihrer Lieferanten eintreten oder vorliegen. Helios lubeoil ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferungen zunächst für die Dauer der den Verzug begründenden Hindernisse sowie eine zusätzliche angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Bei voraussichtlicher Nichtbehebbarkeit der Hindernisse ist Helios lubeoil berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden auf Ersatz des Verzugsschadens oder sonstige Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle im Hinblick auf das Nichtvertretenmüssen Helios lubeoils ausgeschlossen.
In den vorgenannten Fällen ist auch der Kunde von der Verpflichtung zur Erbringung der Gegenleistung frei. Er kann unter Ausschluss weiterer Ansprüche von Vertrag zurücktreten, wenn sich Helios lubeoil nicht binnen einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist darüber erklärt, ob sie liefern, die Liefermenge beschränkt oder vom Vertrag zurücktreten wird.

8. Liefermengen, Versicherung
a) Für die Einhaltung von bestimmten Einfülltemperaturen der Ware ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, Helios lubeoil sichert die Einhaltung bestimmter Temperaturen ausdrücklich zu. Für die volle Ausnutzung der Umschließung und des Ladegewichts wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
b) Die Feststellung der Liefermenge erfolgt mit Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden entweder durch Verwiegung mittels geeichter Waage oder durch amtlich geeichte Durchflusszähler im Lager Helios lubeoils oder an der Verladestelle. Bei Lieferung im Tankwagen erfolgt die verbindliche Feststellung der Lieferung durch Messung der abfließenden Menge mittels Durchlaufzähler. Der Kunde hat sich vor Beginn des Abfüllvorgangs davon zu überzeugen, dass der Bondrucker des Tankwagen sich in Null-Stellung befindet. Mit seiner Unterschrift auf der Lieferquittung bestätigt der Käufer die Richtigkeit der eingetragenen Angaben und Mengen.
c) Für den Abschluss einer geeigneten und angemessenen Versicherung ist allein der Kunde verantwortlich. Helios lubeoil schließt eine solche Versicherung nur ab, wenn eine ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden vorliegt. In diesem Fall sind die Versicherungskosten vom Kunden zu tragen.

9. Lieferbehältnisse
Lieferbehältnisse, die als Leihgebinde zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur zum Transport und zur Lagerung der von Helios lubeoil gelieferten Ware verwendet werden. Abweichende Verwendung berechtigt Helios lubeoil zur sofortigen Rückforderung der Gegenstände. Leihgebinde, deren Anlieferung mit Lastkraftwagen erfolgt, sind unverzüglich nach Entleerung und gleichzeitiger Benachrichtigung Helios lubeoils für die Abholung in gesäubertem Zustand bereitzustellen. Leihgebinde, die durch Bahntransport angeliefert werden, sind sofort nach Entleerung in gesäubertem Zustand and die Adresse Helios lubeoils, Station Bremen-Hauptbahnhof zurückzusenden. Bereitstellung und Rücksendung erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden.
b) Leihgebinde werden ab Anlieferungstag für einen Zeitraum von drei Monaten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sind Sie innerhalb dieses Zeitraumes nicht zurückgegeben, wird mit Beginn des 4. Monats ein Mietzins von EUR 3,00 je Behältnis, je Container EUR 13,00 für jeden angefangenen Monat berechnet. Wird das Gebinde innerhalb von 6 Monaten nach Anlieferung nicht zurückgegeben, hat der Kunde mit Fristablauf die Wiederbeschaffungskosten zuzüglich Mehrwertsteuer zu tragen.
Nach Ablauf von 6 Monaten nach Anlieferung ist Helios lubeoil zur Rücknahme der Gebinde nicht mehr verpflichtet. Das Recht zur Rücknahme steht ihr in Ihrem Ermessen jedoch zu.
Werden die Gebinde trotz Fristablaufs von Helios lubeoil zurückgenommen, so erhält der Kunde eine Gutschrift über die berechneten Wiederbeschaffungskosten, von denen der sich über den Zeitraum errechnende Mietzins in Abzug gebracht wird. Sollte sich der Zustand des Gebindes durch den Gebrauch des Kunden verschlechtert haben , so wird auch der entsprechende Schadensersatzbetrag von der Gutschrift in Abzug gebracht.
c) Gehen die Gebinde beim Kunden unter, werden sie zerstört oder beschädigt, haftet der Kunde hierfür in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten.

10. Befüllvorgang und Lagerbehälter des Kunden
a) Wenn Lagerbehälter (Tanks, Fässer und Container) des Kunden befüllt werden, trägt die Verantwortung für bestimmungsgemäße Eignung und Einwandfreiheit der Befülleinrichtung sowie der Lagerbehältnisse der Kunde. Die Helios lubeoil nach sondergesetzlichen Vorschriften obliegenden Prüfungs- und Kontrollpflichten sind keine Schutzpflichten zugunsten des Kunden. Sie entbinden diesen nicht davon, selbst Anschlüsse und Befüllleitungen vor Befüllung auf Eignung, Sauberkeit, Fassungsvermögen und sonstige Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und auf etwa vorhandene technische Mängel hin zu überprüfen und festgestellte Mängel Helios lubeoil unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat den Befüllvorgang selbst oder durch eine beauftragte Person zu überwachen und die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und schadenfreie Befüllung eigenverantwortlich festzustellen. Er hat dem Zustellpersonal die richtigen Behälter und Anschlüsse zu bezeichnen, die Menge, die der zu befüllende Behälter aufnehmen kann, anzugeben, sowie seinen Mitwirkungspflichten bei der Befüllung Folge zu leisten. Soweit Helios lubeoil sondergesetzliche Prüfungs- und Überwachungspflichten obliegen, führen diese nicht zur Beseitigung der zuvor aufgezählten Verpflichtungen des Kunden im Verhältnis zu Helios lubeoil.
b) Sind Lagerbehälter, Anschlüsse oder Befüllleitungen nicht geeignet oder erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, ist Helios lubeoil bzw. das von ihr beauftragte Personal berechtigt, die Befüllung zu verweigern. Ein daraus Helios lubeoil entstehender Schaden ist vom Kunden zu tragen.
c) Sind Lagerbehälter, Anschlüsse oder Befüllleitungen mangelhaft oder erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten beim Befüllvorgang nicht oder mangelhaft, ist eine Haftung Helios lubeoils für einen hieraus dem Kunden entstehenden Schaden ausgeschlossen. Der Kunde ist in diesen Fällen zugleich verpflichtet, Helios lubeoil von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus einem solchen Anlass ihr gegenüber geltend gemacht werden können. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Kosten ordnungsbehördlich veranlasste Schadensbeseitigungs- und -vorbeugungsmaßnahmen zu tragen.

11. Mängelgewährleistung
a) Dem Kunden stehen gegenüber Helios lubeoil innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten, gerechnet vom Liefertage an, Gewährleistungsansprüche zu.
b) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden, soweit er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware gegenüber Helios lubeoil schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss in diesem Falle vor vollständiger Entleerung der zum Transport benutzten Gebinde oder vor dem Verbrauch der Liefermenge erfolgen.
c) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr müssen offensichtliche Mängel unter Beachtung der Vorschrift § 377 HGB unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung der Ware gegenüber Helios lubeoil schriftlich gerügt werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Mängelrüge bei Helios lubeoil.
d) Bei nicht erkennbaren bzw. versteckten Mängeln hat der Kunde unverzüglich nach Mangelfeststellung schriftlich gegenüber Helios lubeoil den Mangel zu rügen.
In allen Fällen von Mängelrügen muss eine Überprüfung der Ware durch Helios lubeoil gewährleistet sein. Bei Beanstandungen der Lieferqualität durch den Kunden muss Helios lubeoil mit der schriftlichen Rüge eine Probe von 500 g aus der Liefermenge zwecks Überprüfung zugesandt werden. Sollte sich die Mängelrüge als unbegründet herausstellen, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten des Versandes sowie der Überprüfung zu tragen.
e) Sollte sich die Ware als mangelhaft erweisen, steht dem Kunden zunächst gegen Helios lubeoil nur ein Anspruch auf Ersatzlieferung zu. Ist Helios lubeoil jedoch Ersatzlieferung nicht möglich oder wird diese für den Kunden unzumutbar verzögert, kann der Kunde von seinem Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) Gebrauch machen.
f) Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, Regressansprüche Helios lubeoils gegen Dritte, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn AG, zu wahren und alle zur Geltendmachung und Aufrechterhaltung dieser Ansprüche erforderlichen Schritte einschließlich Beweissicherung in Abstimmung mit bzw. nach Weisung Helios lubeoils zu ergreifen. Nachdem Helios lubeoil die Geltendmachung dieser Rechte selbst übernommen hat, entfällt die Verpflichtung des Kunden.
Werden zwischen Helios lubeoil und dem Kunden Qualitätsmerkmale vereinbart, teilt Helios lubeoil Analysedaten mit oder nimmt sie Bezug auf DIN-Normen, so stellt dies keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des §443 BGB dar. Bei den Analysedaten handelt es sich um typische Durchschnittswerte, die Helios lubeoil lediglich weitergibt, so dass diesbezüglich und auch hinsichtlich der DIN-Normen eine Garantie nicht erfolgt.

12. Sonstige Haftung
a) Schadenersatzansprüche aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Der Kunde hat aber in derartigen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche - auch solchen aus Ziffer 11) - ein Rücktrittsrecht.
b) Helios lubeoil übernimmt nur die Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
c) Der unter Maßgabe der zuvor genannten Einschränkungen zu leistende Schadensersatz ist der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schadens. Des weiteren ist der Ersatzanspruch auf den Wert der jeweiligen Lieferung beschränkt.
d) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.
e) Der Kunde haftet Helios lubeoil für die Einhaltung der von ihm und seinen Abnehmern zu beachtenden Zoll- und Energiesteuervorschriften. Bringt der Kunde bei der Bestellung der Ware die von ihm gewünschte mineralölsteuerliche Behandlung nicht eindeutig zum Ausdruck, so wird nach dem Ermessen Helios lubeoils verfahren.
f) Der Kunde haftet auch ohne Verschulden für die Energiesteuer, §§ 60 ff. Energiesteuerverordnung, sowie sonstige Abgaben, die Helios lubeoil aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Ware durch den Kunden tragen muss.

13. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Helios lubeoil und dem Kunden im Eigentum Helios lubeoils. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung bzw. Kontokorrentverhältnis sowie Saldoüberziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der erste Eingang des Gegenwertes bei Helios lubeoil. Bei Hergabe von Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als geleistet.
b) Die gelieferten Waren können in keinem Fall wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung der Vorgehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht Helios lubeoil das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinn dieser Bedingungen.
c) Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, der Einlösung aller Wechsel und Schecks geht das Eigentum an den unter Eigentumsvorbehalt gekauften Waren ohne weiteres auf den Kunden über.
d) Der Kunde darf die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstände nur nach Begleichung des Kaufpreises weiterveräußern. Er darf die Ware weder verschenken noch verpfänden oder sicherungsübereignen. Bei Weiterveräußerung vor Bezahlung des Kaufpreises, die der Zustimmung Helios lubeoils bedarf und die nur im Rahmen des außergewöhnlichen Geschäftsverkehrs gestattet ist, tritt der Kunde hiermit die ihm gegen Drittschuldner zustehenden Forderungen bereits jetzt an Helios lubeoil ab, diese nimmt die Abtretung an. Unbeachtlich ist dabei, ob der Kunde die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert hat.
Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes Helios lubeoils ist der Kunde zur Einziehung solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber Helios lubeoil nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen hin hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen Helios lubeoil zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Auf Verlangen hat der Kunde Helios lubeoil den vollen Namen, die Anschrift und die Höhe der Forderungen, die gegen den Drittschuldner bestehen, bekannt zu geben.
e) Die bei einem Weiterverkauf durch den Kunden in Zahlung genommenen Gegenstände, insbesondere auch Wechsel und Schecks, gehen mit ihrem Empfang unmittelbar in das Eigentum Helios lubeoils über. Der Kunde nimmt sie im Rahmen des Verwahrungsvertrages für Helios lubeoil in Besitz. Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so wird die Übergabe dadurch ersetzt, dass der Kunde Helios lubeoil den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.
f) Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
g) Der Kunde hat Helios lubeoil die Pfändung und alle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Pfandgläubiger zu unterrichten. Er trägt die Kosten aller Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden.
h) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unter Einschluss der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware die gesicherten Gesamtforderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist Helios lubeoil auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der überschiessenden Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

14. Wiederrufsrecht für Privatkunden
Privatkunden können den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware widerrufen. Der Widerruf ist allerdings nur zulässig, wenn die Ware in einen leeren und gereinigten Tank gefüllt wurde und es damit nicht zur Vermischung mit Restmengen kommen konnte. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzten; § 357 ist nicht anzuwenden.

15. Fahrkosten
Im Rahmen des Kundendienstes anfallende Fahrtkosten und Fahrzeugnutzung sowie damit einhergehende Arbeitszeit werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
a) Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist für beide Teile Bremen.
b) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess, gilt mit Kunden, die Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (§ 38 Abs. 1 ZPO) oder ihren Sitz im Ausland haben, Bremen (stadtbremische Gerichte) als vereinbart.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationaler Abkommen über Verträge des internationalen Warenverkehrs.

17. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

helios  lubeoil GmbH Co KG Bremen August 2019
©helios lubeoil®

Hinweis: Beim Heizöl- und Dieselkauf durch Verbraucher besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht! Siehe unter Widerrufsrecht detailierte, gesetzliche Regelungen.