Gebinderecycling der Behälter/Verpackungen: unsere GVÖ Lizenz 143

GVÖ Gebinderecycling der Mineralölwirtschaft

Seit mehr als 20 Jahren ist GVÖ ist das führende, funktionierende System der Ressourceneinsparung bis zu 90% Co2 durch sinnvolle Aufbereitung und Verwertung. Unter der Voraussetzung der GVÖ Richtlinen, z.B. Restentleerte Ölgebinde aus "Plastik" und "Blech" die mit Originalverschluss geschlossen wurden und unbeschädigt sind, werden sortenrein ("Plastik" oder "Blech") gesammelt. Dosen 1 L bis 5 Liter oder 20 Liter Kansiter in GVÖ Säcken verschlossen und ohne Flüssigkeit (leer) oder 60 Liter Garagenfässer oder ca. 209 Liter Fässer/Drums, separat. Kostenpflichtige Abholaufträge ab 3 Einheiten in Deutschland können gegen Vorkasse bei helios lubeoil beauftragt werden. Einzeleinheiten nur mit vorheriger Vereinbarung und Sonderkostenaufschlag. VerpackungG: über GVÖ systemfähig, kein Verkauf an Privat, keine Systembeteiligungspflicht.

Altölgesetz; AltÖlV: Annahme von Altöl: Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölsammelstelle das kann eine Tankstelle oder eine Kfz Werkstatt sein. Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Mit der Übergabe der Ware an ein Versandunternehmen gilt die Leistung des Verkäufers als erbracht. Eine Entgegennahme des Altöls in der max. Menge wie die hier erworbene ist in 28237 Bremen bei helios lubeoil möglich. Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der entleerten Gebinde Sorge zu tragen. Ein Rückversand des Altöls ist in UN zugelassenen, geprüften, unbeschädigten Gebinden gesetzlich als Gefahrguttransport vorgeschrieben, die Ware muss gemäß des ADR gekennzeichnet und transportiert werden, und frei Haus an Adresse des Verkäufers verschickt werden. Der Absender/Versender ist haftbar und verantwortlich.

Energiersteuergesetzlicher Hinweis; EnergieStG, EnergieStV, etc. (Zoll-Zwangshinweise):
- Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Schmierstoffe: Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden.
- Zoll-Zwangstext: Scheibenfrostschutz: Dieser Branntwein ist vergällt. Eine Entgällung oder eine Verwendung zu Trinkzwecken oder zur Herstellung alkoholhaltiger Getränke sowie eine unerlaubte Handlung hat straf- und steuerrechtliche Folgen.

Umsatzsteuer Hinweise:
Gemäß der Richtlinie 2006/112/EC müssen Sie die Mehrwertsteuer gegebenenfalls selbst entsprechend dem Verfahren zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (int.: Reverse-Charge) abführen.